Übertragung Selbständigkeit auf Ehefrau Rückkehr GKV? (Krankenkassenrecht)

Czauderna, Montag, 23.02.2015, 22:01 (vor 3353 Tagen) @ derKVProfi

Hallo,
ja, das geht schon - auch ich rate natürlich zu einer intensiven vorherigen Beratung, auch was z.B. die steuerlichen Folgen angeht.
Ehegattenbeschäftigung geht grundsätzlich - ob die Voraussetzungen im sozialversicherungsrechtlichen Sinn dann wirklich erfüllt sind, prüft die Rentenversicherung - die Knackpunkte wurden ja schon genannt, z.B. auch, dass die Beschäftigung auch anstelle einer fremden Arbeitskraft erfolgen muss - wie gesagt, beraten lassen.
Gruss
Czauderna


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