Übertragung Selbständigkeit auf Ehefrau Rückkehr GKV? (Krankenkassenrecht)

derKVProfi ⌂ @, Mittwoch, 18.07.2018, 13:55 (vor 2109 Tagen) @ Czauderna

Grundsätzlich geht das alles, was du dir da so vorgestellt hast, auch die Beschäftigung deines Ehemanns in deiner Firma. Ich kann natürlich nur aus der Sicht der Krankenkasse schreiben - Steuer- und anderes Recht, da kenne ich mich nicht so aus. Wichtig ist u.a. für die Krankenkasse, dass du deinen Ehemann anstelle einer fremden Arbeitskraft beschäftigst, dass Weisungsbefugnis deinerseits vorliegt, das Gehalt fließt, nicht bar ausgezahlt wird. Wenn du einen Steuerberater hast, dann muss der sich auch mit den diversen Meldungen an die Krankenkasse auskennen - Stichwort: Angehörigenbeschaeftigung - Wahrscheinlich werdet ihr einen entsprechenden Fragebogen dazu ausfüllen müssen - dass du in diesem Fall dann hauptberuflich selbständig sein wirst, das hast du ja schon selbst erkannt, also selbst nicht mehr krankenversicherungspflichtig als Arbeitnehmerin.

Das tut schon massiv weh, weil man eben genau alles andere (das andere Recht, von dem Du selbst sagst, dass du davon keine Ahnung hast) im Vorfeld prüft, bevor man solche Aussagen trifft.

Ich mache mal ein Beispiel - genehmigungspflichtiges Gewerbe und die dafv notwendige Qualifikation!

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