Krankenkassentarife

Gesetzliche Krankenkassen und Private Krankenversicherungen im Vergleich.

Gesetzliche Krankenkassen - Wahltarife

Seit Einführung des Einheits-Krankenkassenbeitragssatzes zum 1.1.2009 waren (neben Prämienauszahlungen) Wahltarife die einzige Möglichkeit, Beitragszahlungen an die Krankenkasse zu senken. Mit der Wiedereinführung individueller Beitragssätze zum 1.1.2015 ist zu erwarten, dass viele Krankenkassen das komplizierte Wahltarifsystem weider einstellen und Beitragsüberschüsse durch Senkung des Beitragssatzes an ihre Mitglieder zurückgeben.

Viele Krankenkassen bieten Wahltarife an. Im Folgenden erfahren Sie alles dazu Wissenswerte.

1. Welche Arten von Wahltarifen gibt es?


Die Gesetzlichen Krankenkassen dürfen ihren Mitgliedern eine Reihe von Wahltarifen anbieten. "Wahltarife" bedeutet, dass man als Versicherter die Wahl hat, einen solchen Tarif mit der Krankenkasse zu vereinbaren, aber nicht dazu verpflichtet ist.

Man kann die angebotenen Wahltarife grob in die folgenden Kategorien aufteilen:

  1. Selbstbehalt-Tarife
  2. Prämientarife (Beitragsrückgewähr-Tarife)
  3. Bonustarife
  4. Kostenerstattungs-Tarife
  5. Spezialtarife für chronisch Erkrankte (DMP-Tarife)
  6. Krankengeld-Wahltarife für Selbstständige (in Planung)

2. Was sind Selbstbehalt-Tarife?


Wenn Sie mit Ihrer Krankenkasse einen Selbstbehalt-Tarif vereinbaren, erklären Sie sich damit einverstanden, im Krankheitsfall Leistungen bis zu einer bestimmten Summe selbst zu bezahlen. Im Gegenzug zahlt Ihnen Ihre Krankenkassen jährlich einen bestimmten Betrag als Prämie zurück. Da dieser Betrag niedriger als Ihre Selbstbeteiligung ist, tragen Sie ein gewisses Risiko. Da Prämie und Selbstbehalt gesetzlich beschränkt sind, ist dieses Risiko allerdings nicht allzu groß.

Die meisten angebotenen Selbstbehalt-Tarife sind zudem an bestimmte Mindest-Jahreseinkommen gebunden, sodass Ihr Risiko überschaubar bleibt. Einige Selbstbehalt-Tarife können Sie nur wählen, wenn Sie freiwilliges Mitglied der Krankenkasse sind, sich gleichzeitig für den Wahltarif Kostenerstattung entschließen oder Ihre Mitgliedschaft bereits mindestens drei Monate besteht.

Achtung: Bei Selbstbehalt-Tarifen gilt eine gesetzliche Mindestdauer der Mitgliedschaft von drei Jahren. Sie verzichten in dieser Zeit also auf Ihr Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung.

3. Was bedeutet "Prämien-Tarif"?


Wenn Sie und Ihre Angehörigen ein ganzes Kalenderjahr keine Leistungen zu Lasten der Krankenkasse in Anspruch nehmen, erhalten Sie bei Abschluss eines Prämien- oder Beitragsrückgewähr-Tarifes einen Teil Ihrer Jahresbeiträge von der Krankenkasse zurück.

Die Bandbreite bei der Beitragsrückgewähr bei Prämien-Tarifen ist sehr groß. Einige Krankenkassen zahlen einen Monatsbeitrag inklusive Arbeitgeberanteil, sodass Ihre Erstattung fast 1/6 Ihres Jahresbeitrags beträgt. Andere Krankenkassen bieten einen Staffeltarif an, bei dem im ersten Jahr der Teilnahme lediglich 1/36 des Jahresbeitrags zurückgezahlt wird und der Anteil erst im dritten Jahr auf 1/24 ansteigt.

Einige Prämien-Tarife können Sie nur wählen, wenn Sie freiwilliges Mitglied der Krankenkasse sind, sich gleichzeitig für den Wahltarif Kostenerstattung entschließen oder Ihre Mitgliedschaft bereits mindestens drei Monate besteht.

Achtung: Auch bei Prämien-Tarifen gilt eine gesetzliche Mindestdauer der Mitgliedschaft von drei Jahren. Sie verzichten in dieser Zeit also auf Ihr Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung.

4. Was sind Bonus-Tarife?


Mit dem Angebot von Bonus-Tarifen belohnen Krankenkassen gesundheitsbewusstes Verhalten ihrer Mitglieder. Fast immer ist die Teilnahme an Gesundheitscheck, Krebsfrüherkennung, Gesundheitskursen etc. Pflicht, um einen Bonus zu erhalten. Mit der Wahl eines reinen Bonustarifs gehen Sie kein finanzielles Risiko ein. Erfüllen Sie die Bedingungen, erhalten Sie die Prämie, wenn nicht dann nicht.

Als Prämie winken bei den meisten Krankenkassen Geldbeträge, Sachpreise oder Zuschüsse zu bestimmten Gesundheitsleistungen wie Vorsorgeuntersuchungen, ein Auslands-Krankenversicherungsschutz oder Fitnesskurse.

5. Was ist bei Kostenerstattungs-Tarifen zu beachten?


Als Teilnehmer eines Wahltarifs "Kostenerstattung" zahlen Sie Leistungen wie Ärztliche und Krankenhausbehandlungen zunächst aus eigener Tasche. Sie müssen Ihre Krankenkassenkarte bei der Krankenkasse abgeben, sind für die Leistungserbringer quasi ein Privatpatient und werden auch so behandelt. Die Krankenkasse erstattet Ihnen nach Einreichen der Rechnung einen Teil der Kosten, den Rest bezahlen Sie selber. Es empfiehlt sich, über den Restbetrag eine Private Zusatzversicherung abzuschließen.

Bei einigen Krankenkassen ist die Wahl des Kostenerstattungstarifs Bedingung für die Wahltarife "Selbstbehalt" oder "Prämie/Beitragsrückgewähr".

6. Habe ich ein Kündigungsrecht?


Im Normalfall sind Sie nach Wahl eines Selbstbehalt- oder eines Prämientarifs mindestens drei Jahre an die Krankenkasse und an den Tarif gebunden. Die Satzungen einiger Krankenkassen sehen aber bei bestimmten Fällen ein Sonderkündigungsrecht vor. Sie kommen z. B. aus dem Tarif heraus wenn sich Ihre Einkommenssituation so verschlechtert, dass Sie weniger als das für den bestimmten Tarif bestehende Mindestgehalt unterschreiten. Bevor Sie einen Wahltarif abschließen sollten Sie sich bei Ihrer Krankenkasse genau über die Modalitäten erkundigen.

Für Bonustarife besteht bei den meisten Krankenkassen keine längere Pflichtteilnahme. im Allgemeinen können Sie einen Tarif nach einem Jahr wieder verlassen. Sofern keine Drei-Jahres-Bindung begründet wird sind die meisten angebotenen Bonustarife unkritisch, da Ihnen auch keine finanziellen Nachteile entstehen.

7. Wie viel kann man durch einen Wahltarif sparen?


Die größten Erstattungen bieten die Selbstbehalt- und die Prämientarife, bei denen Sie allerdings auch ein begrenztes Risiko tragen. Auch hat der Gesetzgeber die maximale Rückerstattung in diesen Tarifen beschränkt. Viele dieser Tarife sind allerdings noch mit Bonustarifen kombinierbar, sodass Rückerstattungen von über 600 Euro jährlich möglich sind. Als Obergrenze ist vom Gesetzgeber festgelegt, dass Ihre Rückerstattung insgesamt 20% der gezahlten Beiträge nicht überschreiten darf.

8. Welche Risiken bestehen?


Bei Auswahl eines Selbstbehalt- oder eines Prämientarifs sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass Sie damit unter Umständen auf Ihr Sonderkündigungsrecht bei der Einführung einer Sonderprämie verzichten.

Bei Selbstbehalt-Tarifen besteht zudem das Risiko, dass die von der Krankenkasse erstattete Prämie im Krankheitsfall schnell aufgebraucht sein kann und Sie unter Umständen einige Hundert Euro selbst zahlen müssen. Das maximal selbst zu tragende Risiko ist allerdings an Ihr Einkommen gebunden und darüber hinaus gesetzlich begrenzt.

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