Re: familienversichert trotz Selbstständigkeit?! (Gesetzliche Krankenkassen)
wieso soll der Zugang zur Familienversicherung "sowieso" verwehrt sein?
Kinder können bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres (sprich: 1 Tag vor dem 23. Geburtstag - § 10 Abs. 2 Nr. 3 SGB V)) mitversichert werden. Fabian ist aber 21 Jahre alt, liegt also darunter (bitte den § immer fertig lesen, dann klärt sich so manches)
Dagegen spricht, wie gesagt entweder ein Einkommen aus selbständiger Tätigkeit von mehr als 360 € oder eine hauptberuflich selbständge Tätigkeit (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 + 5 SGB V)
Gruß GKVler