Re: familienversichert trotz Selbstständigkeit?! (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
also aus meiner Sicht läuft dieser Fall wie folgt ab :
Bei der nächsten Überprüfung der Familienversicherung gibt der Hauptversicherte an dass seine Tochter/Sohn über Einkommen aus einer selbständigen Tätigkeit verfügt mit einem durschnittlichen monatlichen Einkommen von ca. 400,00 € und ab wann die Tätigkeit
ausgeübt wird. Die Kasse stellt fest das allein wegen dem Einkommen selbst die Familienversicherung (rückwirkend) nicht mehr möglich ist. Sie beendet diese Familienversicherung und wird auf eine eigene Mitgliedschafgt ab Tag X bestehen. Gehen wir davon aus dass es zu dieser Mitgliedschaft ei der Kasse kommt, wird die Kasse dann prüfen ob tatsächlich eine hauptberufliche Selbständigkeit vorliegt - wenn ja - wird es teuer weil dann eben die Mindestbemessungrenze von 1840,00 € bzw. 1260,00 (?!)
gilt. wenn nein dann kostest das rückwirkend ca. 146,00 €.Die Rechnung wird aufgemacht und ich glaube nicht dass die Kasse Säumniszuschläge berechnet wenn sofort gezahlt wird.
Ob die PKV rückwirkend eine Mitgliedschaft herstellt weiss ich nicht. Die GKV wird es in jedem Fall weil das Beitrittsrecht innerhalb von drei Monaten nach Ende der Familienversicherung bzw. nach der Kenntnisnahme über das Ende der Familienversicherung besteht.
Gruß
Czauderna