Re: familienversichert trotz Selbstständigkeit?! (Gesetzliche Krankenkassen)
schließe mich Czauderna an mit der Ausnahme es Einkommens: die 400 € gelten nur, wenn es Einkommen aus einem Minijob ist - sonst gilt nach wie vor 1/7 der monatl. Bezugsgröße (2009 = 360 €).
aber wie gesagt. im Voraus kann man so planen, dass sowohl Einkommen als auch die Kriterien für hauptberuflich/nebenberuflich selbständige Tätigkeit "passen" (im Zweifelsfall auf Aufträge verzichten, wenn die sich nicht rechnen), rückwirkend geht das natürlich nicht...
Gruß GKVler