Frage zu Sonderkündigungsrecht (Krankenkassenrecht)

Katinka @, Sonntag, 18.05.2003, 14:42 (vor 7672 Tagen)

Also nun weiß ich langsam aus verschiedenen Quellen das die ESSANELLE zum 1.7.03 erhöhen wird. Über die Höhe scheint noch nichts entschieden aber egal, hauptsache die Chance ergreifen diesen Laden wieder verlassen zu können. Ich habe gelesen ich kann bei Erhöhung eine sofortige Kündigung mit einer Frist von 2 Monaten einreichen. Kann ich denn erst ab dem Zeitpunkt der Erhöhung, also in diesem Falle dem 1.7.03, kündigen und bin dann hoffentlich zum 1.9.03 bei ner vernünftigen Kasse oder ist es eventuell auch jetzt schon möglich,denn daß erhöht wird steht ja definitiv fest.
Danke vorab für eurer Antworten!
Gruß Katinka


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum