Re: Frage zu Sonderkündigungsrecht (Krankenkassenrecht)

katinka @, Sonntag, 18.05.2003, 16:49 (vor 7672 Tagen) @ Tobi

Danke Tobi für die, leider schlechte, Nachricht. So ganz verstehe ich es aber immer noch nicht! Wenn die Kündigung dort am 1.7. per Einschreiben vorliegt, dann halte ich doch die zweimonatige Frist mit den Monaten Juli und August ein und bin so doch schon ab dem 1.9. wieder ""frei"" und nicht erst zum 1.10. wie Du es schreibst, oder??? Du merkst schon ich kann es kaum erwarten nie wieder was mit Essanelle zu tun zu haben.....
Gruß Katinka

PS: Die geplante Erhöhung wurde mir übrigens inzwischen selbst von Mitarbeitern des Essanelle ""Service-Centers"" bestätigt!!!


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