Re: Frage zu Sonderkündigungsrecht (Krankenkassenrecht)

Tobi @, Sonntag, 18.05.2003, 16:20 (vor 7672 Tagen) @ Katinka

Hallo Katinka!

Das Sonderkündigungsrecht wegen einer Beitragssatzerhöhung tritt auch erst mit der Beitragssatzerhöhung in Kraft.
Sollte also die BKK Essanelle wirklich zum 01.07.2003 den BS anheben, würde dies eine Kündigung auf den 30.09.2003 (mit Ablauf des übernächsten Kalendermonats) möglich machen. Die Kündigung muß aber im Juli bei der Kasse eingehen!

Grüße,

Tobi


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