Re: Beitragerhöhung ab 01.01.02 (Krankenkassenrecht)

Joey @, Donnerstag, 13.12.2001, 20:13 (vor 8169 Tagen) @ Baier

Solltest Du als Pflichtversicherte kündigen, ist ein Wechsel zum 01.05.2002 möglich (bei Beitragssatzerhöhung zum 01.02.2002). Kündigung in diesem Jahr (2001) beinhaltet keine Bindungswirkung bei neuer Kasse (s. Mail von Baier). Freiwillig Versicherte je nach Satzungsregelung spätestens zum (blätter) 01.03.2002 (bei uns zum 31.12.2001, da Satzungsregelung zum Monatsende besagt).


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