Re: Zwangsversicherung trotz 400 EUR Job? (Gesetzliche Krankenkassen)
Der Krankenkassenbeitrag wäre sogar ohne Einkommen fällig.
Grundlage ist der §5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V
Dieser Paragraph verhindert Lücken im "Versicherungsleben".
Wer also etwa aufgrund einer Beschäftigung zuletzt gesetzlich krankenversichert war und diese Beschäftigung beendet, der muss eine Anschlusskrankenversicherung vorweisen können.
( Kann auch PKV sein ).
Fehlt ein solcher anschließender Versicherungsschutz wird der Betreffende in seiner bisherigen GKV zwangsversichert.
Dies ist eine Pflichtversicherung, die Beiträge werden aber berechnet , wie bei freiwilligen Mitgliedern ( da ja ein auslösendes Arbeitseinkommen als Grundlage fehlt ).
Die Beiträge der Freiwilligen haben einen Mindestbeitrag in der Grössenordnung, der Dir gerade abverlangt wird
Alle Einkommensarten, auch die , die bei regulär Pflichtversicherten keinem Beitrag unterliegen, werden zur Beitragsbemessung herangezogen.
( Etwa Zinsen usw )
Ausweg:
Eine reguläre Pflichtversicherung. Diese gibt es erst über 400€.
Die Kasse wird sich verständlicherweise schwer tun, Dir zu raten, Deinen Arbeitsvertrag als reine Umgehungsmassnahme zu gestallten.