Re: Zwangsversicherung trotz 400 EUR Job? (Gesetzliche Krankenkassen)
Frage:
Werden dann die z. B. 401 Euro als Einkommen gerechnet und nur davon fallen die 15,5 % für KV-Beitrag an???
Bei der freiwilligen KV wird soweit ich weiß ein gesamtes Mindesteinkommen von 840 Euro angenommen, von dem die 15,5 % KV-Beitrag berechnet wird, was ja wesentlich mehr Beitrag bedeutet als dies bei einem 401-Euro-Job der Fall wäre???
Wie ist das, wenn eine Frau mit Kind (volljährig und noch in Ausbildung) einen 401-Euro-Job verrichtet - ist dann das Kind auch in dem KV-Beitrag auf Basis der 401-Euro kostenfrei mitversichert???