Re: Einkünfte - Freiwillige Versicherung (Gesetzliche Krankenkassen)
hallo,
also Einkünfte des hauptversicherten Elternteils betreffen alles: eigenen Unterhalt, Zinsen falls welche anfallen. Das ist mir bekannt.
Aber wie ist das bei einem kostenfrei mitversicherten volljährigen Kind im Studium: ist das Kindergeld, geringer Unterhalt vom anderen Elternteil und geringe Zinsen vom Sparbuch bei den Einkünften des hauptversicherten Elternteils dazuzurechnen??????
Freue mich über eine konkrete Antwort - vielen Dank.