Re: Einkünfte - Freiwillige Versicherung (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
wenn der Student die Zinsen auf sein eigenes Sparbuch erhält dann werden sie auch ihm zugerechnet.
Bafög zählt nicht als beitragspflichtiges Einkommen.
Ja - kann man nachlesen - im SGB V bzw. im entsprechenden Rundschreiben dazu.
Gruß
Czauderna