Re: Einkünfte - Freiwillige Versicherung (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, (vor 6256 Tagen) @ Mitdenkerin

Hallo,
wenn der Student die Zinsen auf sein eigenes Sparbuch erhält dann werden sie auch ihm zugerechnet.
Bafög zählt nicht als beitragspflichtiges Einkommen.
Ja - kann man nachlesen - im SGB V bzw. im entsprechenden Rundschreiben dazu.
Gruß
Czauderna


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