Re: Einkünfte - Freiwillige Versicherung - eine Antwort steht noch aus (Gesetzliche Krankenkassen)
Wo wir schon dabei sind:
Ein Geldgeschenk des Freiwilligen Mitgliedes an eine beliebige Person mindert natürlich nicht die Beitragsbemessungsgrundlage des freiwilligen Mitgliedes.
Umgekehrt erhöht ein Geldgeschenk an das kostenlos mitversicherte Kind die Bemessungsgrundlage , wie im Falle der Zinsen dargelegt.
Kombiniert man nun die Sachverhalte:
Erhöht sich nun der Krankenkassenbeitrag für das freiwillige Mitglied , wenn es seinem kostenlos mtversicherten Kind ein Geldgeschenk zuwendet ?