Re: Wechsel von GKV zur PKV, BKK24 macht Schwierigkeiiten (Private Krankenversicherungen)

Lui, Samstag, 29.11.2003, 09:15 (vor 7457 Tagen) @ Marcus Wenzel

Zunächst mal eine andere Frage:
Wie sind Sie bei der BKK24 versichert? Als Arbeitnehmer, also pflichtversichert oder sind Sie freiwilliges Mitglied?
Ein Wechsel von der GKV in die PKV ist ohnehin nur bei einem freiwillig Versicherten möglich. Ein normales Beschäftigungsverhältnis mit einem Arbeitsentgelt unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze unterliegt der Versicherungs-"PFLICHT". D. h. ein Wechsel in die PKV ginge hier eh nicht.

Ich will aber Ihre Frage zum Sonderkündigungsrecht trotzdem beantworten:
Wenn Sie zum 01.07. die Kasse gewechselt haben und zum 01.07. die Beitragssatzerhöhung war, greift das Sonderkündigungsrecht nicht. Die Beitragssatzerhöhung muß in einer bereits bestehenden Mitgliedschaft eintreten (lt. BVA).
Die Fusion mit der Nürnberger BKK ab 01.08. löst ebenfalls kein Sonderkündigungsrecht (auch wenn gleichzeitig der Beitragssatz erhöht wurde) aus, weil hier eine neue Kasse entstanden ist.


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