Re: Wechsel von GKV zur PKV, BKK24 macht Schwierigkeiiten (Private Krankenversicherungen)
Ich habe das entsprechende Gesetz vergessen.
Es ist der § 175 (4) S.6 SGB V
In Klammern die Erläuterungen
Zitat: Die Sätze 1 (Bindungsfrist) und 4 (Meldebescheinigung AG) gelten nicht, wenn die Kündigung eines Versicherungsberechtigten (freiwillig versichert) erfolgt,.....weil keine Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse (gesetzl. KK ) begründet werden soll.
Jammi