Re: Wechsel von GKV zur PKV, BKK24 macht Schwierigkeiiten (Private Krankenversicherungen)

jammi, Montag, 01.12.2003, 09:05 (vor 7455 Tagen) @ Lui

Ich habe das entsprechende Gesetz vergessen.
Es ist der § 175 (4) S.6 SGB V

In Klammern die Erläuterungen

Zitat: Die Sätze 1 (Bindungsfrist) und 4 (Meldebescheinigung AG) gelten nicht, wenn die Kündigung eines Versicherungsberechtigten (freiwillig versichert) erfolgt,.....weil keine Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse (gesetzl. KK ) begründet werden soll.

Jammi


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