Re: wechsel in die PKV (Private Krankenversicherungen)
Hauptberuflichen Selbständige sind nach § 5 Abs. 5 SGB V nicht mehr versicherungspflichtig, d.h. man kann sich sofort privat versichern!
Ich empfehle allerdings eine ausführliche Beratung, und zwar nicht nur durch verschiedene privaten Versicherungs-vertretern, sondern auch durch die gesetzlichen Krankenkassen. Hier werden nämlich Punkte erwähnt, welche die "Privaten" oft verschweigen (z.B. doppelter Beitrag im Krankengeldfall; Ausschluß von Leistungen; die Möglichkeit der PKV, die Beiträge dem Risiko entsprechend anzupassen; Kosten bei Familienversicherung; Wechsel zu einer anderen Versicherung usw.)!