Re: wechsel in die PKV (Private Krankenversicherungen)

Silke @, Dienstag, 29.04.2003, 09:48 (vor 7671 Tagen) @ marcel

Hallo Marcel,

bei einem Wechsel in die private Versicherung hast Du keine Bindungsfrist, musst aber die normale Kündigungsfrist einhalten. D.h. wenn Du noch im April kündigst, kannst Du ab dem 01.07. in die private Krankenversicherung wechseln.(rechtliche Grundlage § 175 Abs. 4 SGB V)
Ich schliesse mich allerdings der Meinung an, dass diese Entscheidung gut überlegt sein sollte, da die Gesetzliche Krankenversicherung auch einige Vorteile bringt..z.B. kostenfreie Familienversicherung, keine Risikozuschläge, keine Beitragserhöhung im Alter.

mfg
Silke


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