Re: wechsel in die PKV (Private Krankenversicherungen)
Die Regelung mit der 2-monatigen Kündigungsfrist gilt nur bei vorher freiwillig Versicherten. Pflichtversicherte, die sich selbständig machen, können sofort in die PKV!
Die Regelung mit der 2-monatigen Kündigungsfrist gilt nur bei vorher freiwillig Versicherten. Pflichtversicherte, die sich selbständig machen, können sofort in die PKV!
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