Re: Kopfsteuer, Zusatzversicherungen etc. (bsd. für Elgin!) (Sozialpolitik)

Elgin Fischbach @, Donnerstag, 17.06.2004, 11:47 (vor 7266 Tagen) @ ich

Bei verheirateten Lebenspartnern ist eine Heranziehung logisch - denn das Paar hat sich in diesem Fall fest aneinander gebunden.

Bei nichtehelichen Lebenspartnerschaften hingegen ist es häufig so, dass man noch mehr nebeneinander statt miteinander lebt (im Rahmen eines Probleaufes, ob man sich denn nun dauerhaft aneinander binden will oder nicht ...) und in diesem Zusammenhang beide Partner noch getrennte Finanzen haben.

Nicht grundlos steht die Ehe beispielsweise auch unter dem besonderne Schutz des Grundgesetzes - im Gegensatz zu nichtehelichen Lebensgemeinschaften.

Deshalb: So lange ein Paar nicht verheiratet ist, darf nach meiner Auffassung der Andere nicht herangezogen werden!

Gruß
Elgin


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