Re: Krankengeldzahlung (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
was für eine Wochenfrist? Ich glaub die binden Dir einen Bären auf.
Du hast doch Deine Krankmeldungen sofort eingereicht, oder? Wenn ja, verjähren Dein Ansprüche nach 4 Jahren und nicht nach einer Woche.
LG, Gisela