Re: Krankengeldzahlung (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
wenn er ruht, besteht der Anspruch trotzdem und wird auf die Höchstanspruchsdauer angerechnet.m Pech gehabt. Es steht auf jeder AU-Meldung drauf. Rausreden ist nicht.
Allerdings lebt der Anspruch auf, wenn der AOK die AU gemeldet wird. Gehe ich also recht in der Annahme, dass Du 7 Wochen langs nichts an Deine Krankenkasse geschickt hast?
LG, Shops