Re: Was kostet meinen Mann die GKV für mich (Sonstige Themen)

Arno Nyhm, Samstag, 15.05.2010, 10:01 (vor 5104 Tagen) @ Joachim Röhl

@röhl ...............kopfschüttel

das was unter (B) steht, bezieht sich nur darauf, dass auch der Stiefvater/Großvater diese Stiefkinder/Enkelkinder bei sich in der GKV kostenlos familienversichern kann, wenn Sie überwiegend unterhält. Da steht nämlich auch "Als Kinder im Sinne ....die das Mitglied überwiegend unterhält"

... und das Mitglied ist die Person, die in der GKV versichert ist und über die das Kind familienversichert werden soll.

Schau dir einfach mal die Prüfbögen der Kassen an, da steht "Sind sie verheiratet?" bei ja geht es weiter "ist der Ehegatte mit dem kind verwandt?" kommt hier ein NEIN als Antwort sind zum Ehemann/Stiefvater des Kindes keine weiteren Angaben notwendig

.... Mensch Joachim, wenn Du das bisher immer so deinen PKV-Interessenten erzählt hast, dann hast du diese echt verdammt falsch beraten und dich schadenersatzpflichtig gemacht, in unserm Fall läge der jährliche Schaden bei bis zu 1600 EUR.

DESHALB GILT IMMER WIEDER ... lassen Sie sich zu GKV-Fragen nicht vom PKV-(Provisions)-Verkäufer beraten

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