Re: Was kostet meinen Mann die GKV für mich (Sonstige Themen)
Hallo,
ich glaube die Krux an der Frage ist, dass hier der Begriff der Verwandtschaft nicht sauber ausgelegt wurde.
Ein Stiefkind ist nicht Verwandter, sondern kann nur verschwägert sein (Verwandter des Ehegatten).http://bundesrecht.juris.de/bgb/__1589.html
Damit entfällt natürlich auch ein etwaiger Ausschluss der Familienversicherung.
Es ist definitiv so, dass das Einkommen des privaten Stiefelternteils keinen Einfluss auf die kostenlose Familienversicherung hat.
Der Familienversicherungsanspruch bleibt daher auch nach Eheschließung bestehen.
MfG
ratte1
D