Re: Was kostet meinen Mann die GKV für mich (Sonstige Themen)

ratte1, Samstag, 15.05.2010, 12:17 (vor 5103 Tagen) @ Joachim Röhl

Hallo,

ich glaube die Krux an der Frage ist, dass hier der Begriff der Verwandtschaft nicht sauber ausgelegt wurde.

Ein Stiefkind ist nicht Verwandter, sondern kann nur verschwägert sein (Verwandter des Ehegatten).http://bundesrecht.juris.de/bgb/__1589.html

Damit entfällt natürlich auch ein etwaiger Ausschluss der Familienversicherung.

Es ist definitiv so, dass das Einkommen des privaten Stiefelternteils keinen Einfluss auf die kostenlose Familienversicherung hat.

Der Familienversicherungsanspruch bleibt daher auch nach Eheschließung bestehen.

MfG

ratte1

D


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