Re: Zusatzbeitrag bei Anwartschaftsversicherung? (Sonstige Themen)
Hallo,
könnte es sein, dass es um Zusatzbeiträge in der gesetzlichen KV geht?
Dann gilt § 242 SGB V s. hier: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__242.html.
Da es keine Ausnahmebestimmung gibt, müssen auch Versicherte, die freiwillige Beiträge wegen Auslandsaufenthaltes in nur geringer Höhe zahlen, die Zusatzbeiträge zahlen.
mfg
ratte1