Re: Zusatzbeitrag bei Anwartschaftsversicherung? (Sonstige Themen)
Hallo Brigitte,
Versicherte, die sich beruflich oder privat für länger als 3 Monate im Ausland aufhalten, zahlen zZt. einen pauschalen Beitrag von ca. 43€ im Monat.. Dieser beinhaltet keinen Anspruch auf Leistungen und gilt nur für das aussereuropäische Ausland, sprich für Staaten, mit denen Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen hat.
Die gesetzliche Grundlage ist das SGB V und wie bei jedem Versicherten, der Beiträge entrichtet, ist auch hier gegebenenfalls ein Zusatzbeitrag zu entrichten.