Re: Zusatzbeitrag bei Anwartschaftsversicherung? (Sonstige Themen)
Nun ganz einfach Brigitte
Einfach mal einen Satz tiefer lesen (§242 (1) S. 3 SGB V.
"Abweichend von Satz 2 erhebt die Krankenkasse den Zusatzbeitrag ohne Prüfung der Höhe der Einnahmen des Mitglieds, wenn der monatliche Zusatzbeitrag den Betrag von 8 Euro nicht übersteigt."