Re: NICHT VERSICHERT (Sonstige Themen)

RHW, Mittwoch, 28.04.2010, 19:29 (vor 5121 Tagen) @ willi

Hallo,
eine Ergänzung:
wenn man aktuell nicht versichert ist und die letzte Versicherung eine gesetzliche Krankenkasse war, gilt die Altersgrenze nicht. Man kann dann der GKV auch im höheren Alter beitreten (aber rückwirkend, ggf. zum 01.04.2007):
§ 5 Abs. 1 Nr. 13 und § 6 Abs. 3a SGB V
"(3a) Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig werden, sind versicherungsfrei, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren. Weitere Voraussetzung ist, dass diese Personen mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nach § 5 Abs. 5 nicht versicherungspflichtig waren. Der Voraussetzung nach Satz 2 stehen die Ehe oder die Lebenspartnerschaft mit einer in Satz 2 genannten Person gleich. Satz 1 gilt nicht für Personen, die nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 versicherungspflichtig sind"
Gruß
RHW


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