Re: NICHT VERSICHERT (Sonstige Themen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Donnerstag, 11.03.2010, 19:11 (vor 5168 Tagen) @ Anne

A) man war für einige Zeit im schönen Ausland gewesen und hatte seinen gewöhnlichen Aufenthalt z.B. 65km östlich Berlins, hinter Venlo, etwas nördlich von Flensburg oder ab dem Kufstein südlich. Nun ist man jedoch wieder ins Bundesgebiet eingereist, wohnt in der nie aufgegebenen Wohnung und hatte auch entgegen landläufiger Meinung zu keiner Zeit den Wohnsitz abgemeldet. Ab Einreisetag ist dann lediglich der volle Beitrag ohne Strafbeiträge in der zuständigen letzten GKV bzw. PKV zu bezahlen. Als Nachweise werden Flugscheine, Stempel einer ausländischen Meldebehörde aber auch Tätigkeitsnachweise und selbst Hotelquittungen akzeptiert. Haken: muß reell sein und kann fast nur von Selbständigen so praktiziert werden

B) falls in der PKV wegen negativer finanzieller Bonität oder medizinischen Risiken scheinbar nur der Basistarif übrig bleibt, wird der Weg etwas mühseliger, denn nur zwei Gesellschaften bundesweit akzeptieren ersten Schwachpunkt und bei gesundheitlichen Vorbelastungen hat fast jeder Versicherer andere Risikoprüfungen und Annahmerichtlinien, was ich hier jetzt nicht weiter ausführen werde. Gruppenverträge einiger weniger Gesellschaften und gute Kontakte der Vermittler können aber ebenso hilfreich sein, um dem Basistarif zu entgehen. Und falls es nicht gleich mit der Wunschgesellschaft klappt, kann man bei der nächsten Beitragsanpassung möglicherweise einen Wechsel vollziehen, denn man käme ja nun aus einer regulären Versicherung und nicht dem Nirvana. Haken: die oben beschriebenen Hemnisse müssten dann natürlich abgebaut bzw. man selbst gemäß der zu beantwortenden Gesundheitsfragen behandlungs- und beschwerdefrei sein bzw. die Abfragezeiträume wären bereits ausgelaufen.

C) zwei Gesellschaften bundesweit versichern Selbständige ohne Strafzahlungen in regulären Tarifen, wenn angegeben werden kann, daß die auch weit in der Vergangenheit liegende letze Krankenversicherung mal eine Gesetzliche gewesen ist. Man überläßt es in weiter Auslegung des Versicherungsvertragsgesetzes einfach der GKV aufgelaufene Beitragsschulden einzutreiben und versichert ab nächstem Monatsersten ganz ohne Zuschläge. Fragen? ePost


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