Re: NICHT VERSICHERT (Sonstige Themen)

GKVler, (vor 5741 Tagen) @ GKVler

ach ja, in diesem Zusammenhang - schon mal hiervon gehört?

§ 117 BGB Scheingeschäft.

(1) Wird eine Willenserklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben ist, mit dessen Einverständnis nur zum Schein abgegeben, so ist sie nichtig.

(2) Wird durch ein Scheingeschäft ein anderes Rechtsgeschäft verdeckt, so finden die für das verdeckte Rechtsgeschäft geltenden Vorschriften Anwendung.


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