Re: Als Beamtin versicherungsfrei während Elterngeld? (Sonstige Themen)
Liebe Lehrerin,
leider ist es so wie du bereits vermutest: du hast keinen Anspruch auf Familienversicherung (weil vers.frei nach §6 (1) Satz 2 SGB V). Du bist auch wärend der Elternzeit beihilfeberechtigt (und nur darauf wird abgestellt, unabhängig von einer Entgeltzahlung) und daher vers.frei.
Du wirst den Mindestbeitrag zahlen müssen.