Re: Als Beamtin versicherungsfrei während Elterngeld? (Sonstige Themen)

Martin, Sonntag, 29.11.2009, 19:53 (vor 5284 Tagen) @ lehrerin

Hallo,
ich bin auch Beamter und habe 2 Monate Elternzeit genommen. Ich bin beihilfeberechtigt und in der PKV. Bei uns in BaWü gilt u.a. das AzUVO. Nach § 47 hatte ich Anspruch auf Kostenerstattung der PKV Beiträge bis zu einem gewissen Betrag für mich und meine Kinder. Ob dies auch auf Freiwillige GKV zutrifft kann ich nicht sagen. Hier mal der Gesetzesext:


§ 47
Erstattung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen

(1) Beamtinnen und Beamten werden auf Antrag während der Elternzeit die Beiträge für eine die Beihilfe ergänzende Krankheitskosten- und Pflegeversicherung nach Maßgabe der Absätze 2 bis 4 erstattet, wenn die maßgeblichen Bezüge der Beamtin oder des Beamten vor Beginn der Elternzeit die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschritten haben. § 39 Satz 3 und 4 gilt entsprechend.

(2) Besteht ein Anspruch auf Leistungen nach § 46 Abs. 1, werden Beiträge für die eigene Versicherung und die Versicherung der Kinder den

1.

Beamtinnen und Beamten der Besoldungsgruppen A 2 bis A 8, Beamtinnen und Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst sowie Dienstanfängerinnen und Dienstanfängern bis zu einem Betrag von 120 Euro für den vollen Monat,
2.

anderen Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richtern bis zu einem Betrag von 42 Euro für den vollen Monat

erstattet.

(3) Besteht ein Anspruch auf Leistungen nach § 46 Abs. 2, werden Beiträge für die Versicherung der Kinder bis zu einem Betrag von 10 Euro für den vollen Monat erstattet.

(4) § 3 Abs. 4 BBesG gilt entsprechend. Eine Beitragserstattung erfolgt nicht, solange eine Teilzeitbeschäftigung nach § 42 mit mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit ausgeübt wird. Nehmen die Eltern gemeinsam Elternzeit, steht der Anspruch auf Beitragserstattung nur dem Elternteil zu, bei dem das Kind im Familienzuschlag berücksichtigt wird oder berücksichtigt werden soll.

Vllt. hilfts ja.
Gruß
Martin


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