Re: Als Beamtin versicherungsfrei während Elterngeld? (Sonstige Themen)

Targot, Donnerstag, 26.11.2009, 14:50 (vor 5293 Tagen) @ lehrerin

Hallo Lehrerin,

sorry wenn ich dir nicht das gesagt hab, was du erwartetst hast, hab nochmal gegraben:

Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 18.03.1999 (B 12 KR 12/98 R) festgestellt, dass die gesetzlichen Krankenversicherungen nicht verpflichtet sind, Beamtinnen im Erziehungsurlaub in der Familienversicherung des Ehegatten aufzunehmen.

Beamte sind sowohl für die Dauer der Schutzfristen nach § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes als auch während des Erziehungsurlaubs nicht nach § 10 SGB V familienversichert.

Sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind, besteht die Familienversicherung jedoch während die sich an den Erziehungsurlaub anschließende Beurlaubung ohne Dienstbezüge (u.a. gem. § 79 a BBG) – Besprechungsergebnis der Spitzenverbände der Krankenkassen zum Leistungsrecht am 28.01.1997.


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