Re: Als Beamtin versicherungsfrei während Elterngeld? (Sonstige Themen)
Hallo Lehrerin,
sorry wenn ich dir nicht das gesagt hab, was du erwartetst hast, hab nochmal gegraben:
Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 18.03.1999 (B 12 KR 12/98 R) festgestellt, dass die gesetzlichen Krankenversicherungen nicht verpflichtet sind, Beamtinnen im Erziehungsurlaub in der Familienversicherung des Ehegatten aufzunehmen.
Beamte sind sowohl für die Dauer der Schutzfristen nach § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes als auch während des Erziehungsurlaubs nicht nach § 10 SGB V familienversichert.
Sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind, besteht die Familienversicherung jedoch während die sich an den Erziehungsurlaub anschließende Beurlaubung ohne Dienstbezüge (u.a. gem. § 79 a BBG) – Besprechungsergebnis der Spitzenverbände der Krankenkassen zum Leistungsrecht am 28.01.1997.