Re: Krankengeldversagung wegen Beitragsrückständen (Sonstige Themen)
Hallo,
§ 16 Abs. 3a SGB V. sagt klar aus das der Anspruch auf Krankengeld ruht - es wird hier keine Unterscheidung zwischen Pflicht- und freiwillig Versicherten gemacht.
Gruß
Czauderna