Re: Krankengeldversagung wegen Beitragsrückständen (Sonstige Themen)

Czauderna, Sonntag, 06.09.2009, 11:31 (vor 5368 Tagen) @ Herbert

Hallo,

§ 16 Abs. 3a SGB V. sagt klar aus das der Anspruch auf Krankengeld ruht - es wird hier keine Unterscheidung zwischen Pflicht- und freiwillig Versicherten gemacht.

Gruß

Czauderna


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