Re: Krankengeldversagung wegen Beitragsrückständen (Sonstige Themen)
Hallo,
das ist insofern richtig wenn es darum geht Schulden zu verrechnen oder Krankengeld zu pfänden.
Wenn der Leistungsanspruch aber wegen Beitragsrückständen nur noch für sog. Notfälle besteht dann bedeutet dies dass auch das Krankengeld nicht gezahlt wird.
Das heisst, der Krankengeldanspruch als solcher existiert erst gar nicht.
Gruß
Czauderna