Re: Krankengeldversagung wegen Beitragsrückständen (Sonstige Themen)

Coach, Sonntag, 13.09.2009, 12:35 (vor 5361 Tagen) @ Czauderna

Hallo,

vielleicht kurz zur Klärung:

Krankengeld ist eine Lohnersatzleistung, sie ist eine Rechtsanspruchsleistung. Es wird bei Arbeitsunfähigkeit Krankengeld gezahlt; hiermit wird ein Verwaltungsakt erlassen (welcher ist für die Thematik entscheidend für die Qualiät des Forums aber zu kompliziert). Dieser kann eine Kürzung des Krankengeldes zur Folge haben, allerdings nicht die vollständige Versagung, wenn es keinerlei andere Einkünfte gibt. Hierzu gibt es gesetzliche Mindestbeträge. Ob jemand versicherungsplichtig Beschäftigter und somit kraft Gesetz Mitglied einer Krankenkasse ist, oder freiwillig versichert ist, spielt keine Rolle.

Im Klartext: Die Krankenkasse kann das Krankengeld nicht einfach komplett einhalten.

LG


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