Re: Wie Krankenversichern bei Arbeitslosigkeit (mit und ohne Leistungsbezug)? (Sonstige Themen)
Hallo,
während des ALG-I Bezuges besteht Krankenversicherungspflicht
und die Mitgliedschaft in einer GKV-Kasse ist erforderlich.
(wenn Sie das wollen, können Sie sich auch von dieser Versicherungspflicht befreien lassen und in der PKV- verbleiben -
dann aber für immer).
Nach 12monatigem ALG-Bezug besteht die Möglichkeit der freiwilligen
Weiterversicherung. Dort werden alle regelmäßigen Bezüge wie z.B.
Arbeitsentgelte, Renten oder Versorgungsbezüge und Kapitalerträge
ioder Erträge aus Vermietung und Verpachtung berücksichtigt bis zur
Höchstgrenze in der Krankenenversicherung.
Kommt dann die Altersrente hinzu stellt sich die Frage der
Krankenversicherungspflicht als Rentner. Je nachdem, wie lange Sie in der PKV versichert waren - kann es möglich sein, dass Sie die erforderliche Vorversicherungszeit nicht erfüllt habenm, d.h.
Sie würden nicht pflichtversichert werden sondern blieben auch dann weiterhin freiwillig versichert.
Eine Alternative wäre allenfalls noch die von Ihnen angesprochene
Künstlersozialversicherung - Da sollten Sie sich aber direkt von dort beraten lassen.
Gruss
Czauderna