Re: Wie Krankenversichern bei Arbeitslosigkeit (mit und ohne Leistungsbezug)? (Sonstige Themen)

Stefan @, (vor 5663 Tagen) @ Boris

Hallo,
ich bin in der gleichen Situation wie der Fragesteller, habe allerdings einen anderen Beruf.

Ist es aber nicht so, daß man bei Erhalt einer Abfindungszahlung durch den Arbeitgeber eine Sperrzeit beim Bezug von ALG 1 bekommt, die drei Monate dauert ?

Die Sperrzeit hat meines Erachtens dann auch erhebliche Konsequenzen im Hinblick auf die Krankenversicherung.
Im ersten Monat nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses muß man im hier vorliegenden Fall (bestehende PKV) noch einen Monat in der PKV versichert bleiben.
Erst im zweiten und dritten Monat der Sperrfrist und daran anschließend bis zum Ende des Bezugs von ALG 1 ist man über die Agentur für Arbeit pflichtversichert in der GKV.

Meines Erachtens führt das dann nach Ende Bezugsdauer ALG 1 zum Problem, daß nur 11 versicherungspflichtige Monate in der GKV nachgewiesen werden können, aber für eine anschlie0ende "freiwillige" Mitgliedschaft in der GKV 12 Monate Pflichversicherung nachgewiesen werden müssten (§ 9 SGB V).

Die Frage ist also:

Muß ein PKV-Versicherter bei weiterhin fortwährender Arbeitslosigkeit (und ohne anschließenden ALG II Anspruch) nach Ablauf von ALG 1 wieder in seine alte PKV zurück, weil ihn die GKV aufgrund fehlender Mindestpflichtversicherungszeiten nicht als "freiwilliges" Mitglied aufnimmt (oder nicht aufnehmen darf ?) ?

Welche Alternativen böten sich an , wenn er die hohen Beitragssätze der PKV nicht mehr wirtschaftlich tragen kann ?

Für eine Klarstellung dieser Problematik wäre ich dankbar.

Gruß
Stefan


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