Re: -wie in KK eintreten nach Monaten?? (Sonstige Themen)
Grundsätzlich muss jeder, der zuletzt gesetzlich krankenversichert war, seit dem 01.04.2007 in zeitlicher Hinsicht lückenlos versichert sein. Eine Mitgliedschaft besteht für diese Personen kraft Gesetzes und damit auch die Beitragspflicht (die kostenlose Familienversicherung mal ausgenommen). Das bedeutet in aller Regel Nachzahlungen für den Zeitraum ohne offizielle Mitgliedschaft. Allerdings steht den Zahlungen auch eine mögliche Leistung der Krankenkasse gegenüber, denn sie muss für den versicherungspflichtigen Personenkreis (also die vermeintlich Nichtversicherten) zumindest in Notfällen einspringen.
Zumindest krankenkassenintern geht der Datenaustausch weiter als an sich notwendig ist. So haben zum Teil bundesweit alle Geschäftstellen vollen Datenzugriff, obwohl dieser nur für die zuständige Niederlassung des Versicherten nötig wäre.