Re: lohnfortzahlung (Sonstige Themen)
Arbeitslose sind arbeitsunfähig, wenn sie aufgrund einer Erkrankung nicht mehr in der Lage sind, leichte Tätigkeiten an mindestens 15 Wochenstunden zu verreichten.
Ohne den genauen Hintergrund zu kennen, lässt sich das nicht beurteilen. Vielfach entscheiden die Ärzte aber nicht nach dieser Bestimmung. Wenn also eine leichte Tätigkeit beispeilsweise von 3 Stunden wochentags möglich ist, wäre die Arbeitsunfähigkeit zu beenden. Somit steht man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung und es besteht ggf. Anspruch auf ALG II.
Tipp: Vielleicht mal mit dem Arzt sprechen und rechtzeitig einen Antrag beim Job-Center stellen.
Was hat denn die Krankenkasse dazu gesagt?
Gruß
Hannes