Re: lohnfortzahlung (Sonstige Themen)

Shoppingqueen, (vor 6323 Tagen) @ balu1974

Hallo,

wer bei Eintritt des Versicherungsfalls (AU-Beginn und Ausstellung der AU) einen Anspruch auf Krankengeld hat http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__44.html , dem steht auch Krankengeld zu.
Der Anspruch entsteht am Folgetag der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__46.html

Der Anspruch ruht, solange Du Leistungsfortzahlung von der Arbeitsagentur (ALG 1) bekommst. http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__49.html
Daraus resultiert die Auslegung, dass mit Wegfall des Ruhenstatbestandes der Anspruch auflebt und Krankengeld zu zahlen ist.

LG, Shops


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