Re: lohnfortzahlung (Sonstige Themen)

Hannes, (vor 6323 Tagen) @ bal1974

Da hat Dir Deine Kasse etwas falsche gesagt. Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass nach Erschöpfung des Arbeitslosengeld-Anspruchs vorrangig ein Krankengeldanspruch besteht (Urteile B1 KR 38/06 R und B1 KR 12/07 R).


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