Re: lohnfortzahlung (Sonstige Themen)
Da hat Dir Deine Kasse etwas falsche gesagt. Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass nach Erschöpfung des Arbeitslosengeld-Anspruchs vorrangig ein Krankengeldanspruch besteht (Urteile B1 KR 38/06 R und B1 KR 12/07 R).