Re: Keine Bindungsfrist? Wie geht denn das? (Gesetzliche Krankenkassen)

Jon Dohnson, (vor 6872 Tagen) @ Ilgen Bischfach

Ist es nicht 100-prozentig überzeugt, kann es zu einer anderen BKK wechseln.

§ 175 Abs. 4 SGB V i.V.m. § 6 Abschnitt V der Satzung der BKK Fahr

Ist aber "ein alter Hut" bzw. alter Wein in neuen Schläuchen.


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