Re: Keine Bindungsfrist? Wie geht denn das? (Gesetzliche Krankenkassen)
Ist es nicht 100-prozentig überzeugt, kann es zu einer anderen BKK wechseln.
§ 175 Abs. 4 SGB V i.V.m. § 6 Abschnitt V der Satzung der BKK Fahr
Ist aber "ein alter Hut" bzw. alter Wein in neuen Schläuchen.