Re: Keine Bindungsfrist? Wie geht denn das? (Gesetzliche Krankenkassen)
Ich bezweifle, dass es kippt.
Die Vorgehensweise ist rein rechtlich nicht zu beanstanden (s.o.) - SGB V und Satzung geben das ja her.
Die Formulierung "Schnuppermitgliedschaft" ist einfach pfiffig gewählt, ich halte die Formulierung noch nicht mal für grenzwertig. Da hat halt die Marketingabteilung einen guten Tag gehabt (soll ja mal vorkommen).
Andere Kassen werben auch "auf verfängliche Weise" mit SGB V-Regelleistungen, die jede gesetzliche Krankenkasse bietet (z.B. wir bieten Ihnen die kostenlose xxx-Familienversicherung).