Re: Keine Bindungsfrist? Wie geht denn das? (Gesetzliche Krankenkassen)

senfdazugeber, (vor 6871 Tagen) @ Besucher

Nun meiner Meinung nach ist es juristisch nicht o.k. Schließlich kann ich bei dieser "Schnuppermitgliedschaft" nur innerhalb der BKKn ohne Bindefrist wechseln - wenn ich aber z. B. von einer anderen Kassenart komme, kann ich dahin nicht vor Ablauf der Bindefrist zurück. Dis wird aber mit dem Begriff "Schnuppermitgliedschaft" vorgegaukelt.

Es müsste daher wenn schon "Schnuppermitgliedschaft für BKK-Mitglieder" heißen.


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