Debeka BE/S2 (Private Krankenversicherungen)

Der_Frager, Samstag, 23.04.2011, 12:49 (vor 4755 Tagen) @ Markus

Hallo Markus,

lesen Sie die Verträge:

z.B. Tarif P:

"II. Versicherungsleistungen Tarif P
Mit den vereinbarten Prozentsätzen (siehe Leistungstabelle) werden erstattet Aufwendungen für: (....)"

Also werden aus Tarif P für Sie 50% der dort aufgeführten Leistungen erstattet. Ein paar Fallbeispiele (ohne Gewähr der Richtigkeit):

1) Heilpraktiker zu 50% für Leistungen, die im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) bis zu den Höchstsätzen. Beihilfe zahlt nix --> 50% zahlen Sie.

2) Krankenhaus, privatärztliche Behandlung, Zweibettzimmer: Tarif P zahlt 50% des Zweibettzimmers und 50% der privatärztlichen Versorgung bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Beihilfe Bund zahlt 50% Zweibettzimmer und 50% wahlärztliche (privatärztliche) Versorgungbis zum Höchstsatz GOÄ. --> Also alles abgedeckt, Differenz zum Einbettzimmer würden Sie bezahlen (auch mit BE/S2), privatärztliche Versorgung basierend auf einer Honorarvereibarung mit dem Arzt ebenfalls.

3) Hilfsmittel: Tarif P 50% der im Tarif aufgelisteten Hilfsmittel, Beihilfe zahlt auch 50%.
Darüber hinaus gibt es noch Sachaufwendungen Medizinisch-Techischer Art unter die zum Beispiel Beatmungsgeräte fallen könnten (Debeka ist hier nicht klar!!!). Dies würde weitere Hilfsmittel abdecken.

Der Hilsmittelkatalog der Beihilfe ist jedoch wesentlich umfangreicher. Wird ein Hilfmittel aus diesem Katalog benötigt, dann zahlt die Beihilfe 50% die Debeka würde im Tarif BE/S2 die anderen 50% bis zur beihilfefähigen Höhe erstatten. Bei Ihnen nicht der Fall --> 50% dieser Hilfsmittel tragen Sie (siehe: Hilfsmittelkatalog der Beihilfe des Bundes).

4) Zahnersatz: Hier zahlt Tarif P+Z 50% bis zum Höchstsatz der GOZ. Beihilfe Bund zahlt begrenzt (40% ?). Differenz (also 10%) würde BE/S2 leisten --> Lassen Sie sich das doch mal von der Beihilfestelle an einem Beispiel durchrechnen.

usw ....


Also BE/S2 würde abdecken:

- Umfangreichere Hilfsmittelversorgung incl. Betrieb, Unterhalt und Reparatur (wichtig).
- Stationär bei privatärztlicher Versorgung über Höchssätze Gebührenordnung (wünschenswert).
- Differenz zahntechnische Leistungen nach Leistung P+Z und Beihilfe (nicht existenziell)
- Differenz bei Heilpraktikerbehandlungen nach Leistung von P+Z (Nice-to-have)
- Krankenversicherungsschutz im Ausland (können Sie für Urlaubsreisen für kleines Geld auch woanders versichern)
- Kur 11 Euro pro Tag (auch selber zu stemmen)


Gruß,

Der_Frager


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