Debeka BE/S2 (Private Krankenversicherungen)

derKVProfi ⌂ @, Freitag, 22.02.2019, 21:41 (vor 1861 Tagen) @ Nolte Gerd

5 Anschaffung, Miete, Reparatur, Ersatz, Betrieb und Unterhaltung
beihilfefähiger Hilfsmittel (außer Brillen, vgl. Nr. 6.1 bis 6.3), Geräte
zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle und Körperersatzstücke bis
zur beihilfefähigen Höhe


Ich habe berechtigte Zweifel, dass die Debeka oder die Beihilfe 30% bzw. 70% der Kosten von 2.200 je Ohr bezahlen werden, denn versichert ist ja nur das medizinisch notwendige Hilfsmittel in der dafür ausreichenden Ausführung.

BE gleicht aus, auf beihilfefähige Höhe - das ist das, was die Beihilfe leistet!

Damit wird dann sachlogisch die Debeka Leistung aus P aufgefüllt ...

Das ist eher ein Verschiebebahnhof, als eine tatsächliche Leistung!

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