Krankenkassenwechsel - Bindungsfrist (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
der Termin für die freiwillige Weiterversicherung, der ist rum - das waren nur drei Monate, aber da es in Deutschland die Pflicht zur Versicherung gibt, dürfte meines Erachtens die Kasse die Versicherung nach § 5 Abs. 13 SGB V nicht verweigern.
Gruss
Czauderna