Krankenkassenwechsel - Bindungsfrist (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, (vor 4532 Tagen) @ Wolke1980

Hallo,
der Termin für die freiwillige Weiterversicherung, der ist rum - das waren nur drei Monate, aber da es in Deutschland die Pflicht zur Versicherung gibt, dürfte meines Erachtens die Kasse die Versicherung nach § 5 Abs. 13 SGB V nicht verweigern.
Gruss
Czauderna


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