Krankenkassenwechsel - Bindungsfrist (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
nein, nicht falscher Hals, falsch gelesen pflicht- und freiwillig versichert falsch rum gelesen - nachgehender Leistungsanspruch stimmt natürlich hier und deshalb auch die neue Bindungsfrist und (leider) keiner Möglichkeit die Lücke jetzt noch mit einer freiwilligen Versicherung zu füllen - sorry.
Gruss
Czauderna